Die Kosten der Tagespflege setzen sich aus Pflege, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Einen großen Teil der pflegebedingten Kosten übernimmt bei Vorliegen eines Pflegegrades die Pflegekasse. Auch Fahrtkosten können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden in der Regel privat berechnet.
Für die Tagespflege gibt es eigene monatliche Leistungen der Pflegeversicherung, die zusätzlich zum Pflegegeld genutzt werden können. Im Jahr 2026 stehen dafür je nach Pflegegrad bis zu 721 Euro, 1.357 Euro, 1.685 Euro oder 2.085 Euro pro Monat zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich eingesetzt werden.
Wie hoch der persönliche Eigenanteil ist, hängt von der individuellen Situation ab. Gerne beraten wir Sie persönlich, prüfen mit Ihnen die Finanzierungsmöglichkeiten und erstellen einen transparenten Kostenvoranschlag. Auch bei Fragen zum Pflegegrad sind wir gerne für Sie da, Tel.: 0 74 43 / 9 13 03.
Preise der Zusatzleistungen auf Anfrage
Wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Verpflichtungen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Zuständig ist die Pflegekasse.
Seit dem 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 dafür gemeinsam mit der Kurzzeitpflege ein Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Welche Leistungen im Einzelfall genutzt werden können, sollte immer individuell geprüft werden.
Wir beraten Sie gerne zu allen individuellen Kosten, Leistungen, staatlichen Förderungen und Ansprüchen auf finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung.
Vereinbaren Sie einen Termin per Telefon unter +49 7443 / 91303.
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