Leistungsentgelt
Die DRK Tagespflege Haus Sonnenschein gGmbH ist berechtigt, für die Leistungen dem Bewohner oder kostenpflichtigen Dritten kostendeckende Entgelte zu berechnen. Dieses Entgelt setzt sich aus den vier Komponenten Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen.
Die Kosten für Pflege (pflegebedingter Aufwand) und Fahrtkosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen werden (beachten Sie hier bitte unsere Hinweise).
Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten (Eigenanteil) werden dem Gast privat in Rechnung gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Zuschuss durch die Pflegekassen gewährt werden.
Bei Gästen der Tagespflege, die nach dem Pflegeversicherungsgesetz pflegebedürftig sind, also in Pflegegrad 1 bis 5 eingestuft sind, übernimmt die Pflegekasse den größten Teil des pflegebedingten Entgeltes.
Lassen Sie sich von uns beraten. Wir erstellen Ihnen gerne einen an Ihre Bedürfnisse angepassten Kostenvoranschlag.
Sonderleistungen
- Abendessen
- Duschen oder Baden
- Krankengymnastik
- Massage
- Maniküre / Pediküre
- Friseur
Preise der Sonderleistungen auf Anfrage
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn der Pflegebedürftige mindestens ein halbes Jahr in der Pflegekasse eingestuft ist.
Dann steht Ihnen ein Betrag von 1612 € für eine Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen zur Verfügung.
Wir beraten Sie gerne zu allen individuellen Kosten, Leistungen, staatlichen Förderungen und Ansprüchen auf finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung.
Vereinbaren Sie einen Termin per Telefon unter +49 7443 / 91303.